Keine Vermietung ohne Bonitätsprüfung

Verein Haus & Grund wehrt sich gegen Mietreduzierung durch Mietspiegel – Infoveranstaltungen in Hachenburg und Wissen geplant

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Betzdorf. Ein überaus lebhaftes Echo fand die jüngste Mitgliederversammlung des Haus- und Grundeigentümervereins Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis in der Betzdorfer Stadthalle. Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider konnte mehr als 120 Zuhörer im Barbarasaal begrüßen. Assessor Manfred Leyendecker, Verbandsdirektor des Landesverbandes von Haus & Grund Rheinland – Pfalz (Mainz), informierte über die aktuelle Rechtsprechung sowie zu den Themen Heizkostenverordnung, Schimmelpilzbildung und Google-Street-View.

Überflutende Rechtsprechung beklagt

„Eigentlich dürfen sich Vermieter nur noch mit einem Mietrechtskommentar unter dem Arm auf die Straße wagen“, meinte der Referent scherzhaft. Kaum ein Rechtsgebiet sei so schwierig und zersplittert wie das Mietrecht. Das Mietgesetz bestehe eigentlich aus wenigen Paragraphen im Bürgerlichen Gesetzbuch – der Rest sei eine inzwischen „überflutende Rechtsprechung“. Daher sei es für den Vermieter von besonderem Belang, die einzelnen Fragen mit seinem Mieter sinnvoll, ausgewogen und interessengerecht zu regeln. Der vom Landesverband herausgegebene Wohnraummietvertrag sei hierfür ein Hilfsmittel, weil er stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und Rechtsprechung und demzufolge ein Garant für die Rechtssicherheit sei. Zur Frage der Wohnflächenangabe in einem Mietvertrag führte Leyendecker aus, dass eine Abweichung der tatsächlichen Wohnfläche von mehr als 10 Prozent gegenüber der vertraglichen Vereinbarung bereits Ansprüche des Mieters zu einer Minderung der Miete auslöse. Er appellierte, sämtliche Betriebskosten auf die Mieter umzulegen. Ebenfalls betonte der Verbandsjurist, dass eine Warmmiete nach der Heizkostenverordnung grundsätzlich nicht vereinbart werden dürfe. Der Fristenplan für Schönheitsreparaturen sei in den Verträgen neu gestaltet worden. „In Erwartung der zukünftigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs haben wir den Mustervertrag bereits angepasst“, erläuterte der Verbandsdirektor.

Rauchwarnmelder werden Pflicht

Leyendecker teilte mit, dass in Rheinland-Pfalz bis Juli 2012 alle Wohnungen mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden müssen. Notwendig sei, mindestens drei Rauchwarnmelder in den Wohnungen anzubringen und zwar im Schlafzimmer, im Kinderzimmer und im Flur. Kritisch sah der Verbandsdirektor auch die derzeit flächendeckend in Rheinland-Pfalz durchgeführten Fotoaufnahmen von Häusern und Grundstücken durch den Internet-Dienstleister Google. „Es besteht die Gefahr, dass über dieses Medium Häuser und Grundstücke ausgespäht werden können,“ so Leyendecker. Eigentümer sollten sich mit einem Widerspruch gegen die Ablichtung Ihrer Anwesen wehren.

Verein Haus & Grund hat jetzt 928 Mitglieder

Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf) konnte der Versammlung einen ausgeglichenen Haushalt vorlegen. Geschäftsführer Wolfgang Märker (Daaden) wies darauf hin, dass die Mitglieder zweimal pro Monat in der Stadthalle Betzdorf informiert würden. Es wurden hier insbesondere Fragen zu Heizungs- und Lüftungsproblemen angesprochen. Da die Heizkosten gestiegen seien, werde offensichtlich erheblich an Energie gespart. „Schnell sind dann Feuchtigkeitsschäden verursacht“, meine der Vereinsgeschäftsführer. Er bilanzierte eine positive Mitgliederentwicklung: Dem Verein gehören aktuell 928 Personen an und damit 15 mehr als im Vorjahr.

Märker wies darauf hin, dass nach einer aktuellen Veröffentlichung immer mehr Deutsche in Privatinsolvenz rutschen. Rheinland-Pfalz liege mit 164 Insolvenzverfahren auf 100.000 etwas über dem Bundesdurchschnitt. „Lassen Sie daher vor jeder Neuvermietung eine Bonitätsprüfung durch unseren Landesverband in Mainz durchführen“, appellierte der Geschäftsführer. Die Prüfung werde im Regelfall innerhalb von zwei Tagen durch den Landesverband für Vereinsmitglieder durchgeführt.

Weiterhin Diskussionsbedarf beim Mietspiegel

Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider informierte die Versammlung über das derzeit laufende Verfahren zur Fortschreibung des Mietspiegels. „Wir wehren uns gegen eine Mietenkürzung durch die Hintertür“, führte der 1. Vorsitzende aus. Im Entwurf des Kreises seien Änderungen aufgenommen worden, die Haus & Grund so nicht akzeptieren könne. Schneider ärgerte sich darüber, dass geplant war, künftig einen Minuspunkt für Wohnungen zu vergeben, die nicht barrierefrei sind. Dies konnte der Verein bereits verhindern. Nicht einverstanden sei man mit einem Minuspunkt für Dachschrägen, da diese bereits in der Wohnflächenberechnung berücksichtigt seien. Mit der Kreisverwaltung steht jetzt ein weiteres Gespräch an und ich hoffe, dass wir zu einem Ergebnis kommen. Auch Haus & Grund ist an der Fortschreibung des Mietspiegels interessiert, “ so der Betzdorfer Rechtsanwalt. Notfalls werde man aber darauf verzichten, den Mietspiegel mit zu beschließen. Die Versammlung stimmte dieser Vorgehensweise zu.

Vorstandsneuwahlen

Bei den Vereinsneuwahlen wurde Joachim Weid einstimmig zum 2. Vorsitzenden gewählt. Er löst Margarete Gindi ab, die jahrzehntelang Vorstandsämter im Verein inne hatte und aus persönlichen Gründen nicht mehr kandidierte. Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf) und Schriftführerin Marita Schmidt (Freusburg) wurden einstimmig in ihren Ämtern bestätigt. Beiratsmitglieder sind weiterhin Hubert Bleeser (Betzdorf), Architekt Christian Müller (Kirchen) und Renate Knautz (Neunkhausen). Neue Beiratsmitglieder sind Ingrid Kipping (Kirchen) und Notar Volker Puderbach (Betzdorf) der das Amt von Karl-Heinz Schäfer (Atzelgift) übernahm.

Infoveranstaltungen in Wissen und Hachenburg geplant

Abschließend wurde noch auf zwei Workshops für Mitglieder des Vereins in Hachenburg und Wissen hingewiesen. Vereinschef und Fachanwalt für Mietrecht Michael Schneider aus Betzdorf (Tel.: 02741-93780) wird am Mittwoch 14.4. um 19.00 Uhr im Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Hachenburg und am Donnerstag, 15.4. 19.00 Uhr im Kuppelsaal der Volksbank Wissen eine Informationsveranstaltung zum Thema „Mietverträge richtig ausfüllen“ durchführen. Die Teilnahme ist für Mitglieder kostenlos.

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9 Bestehen eines Beschwerderechts

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11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

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