Mitgliederversammlung 2013

Ortsverein rückt immer näher an die magische Grenze von 1.000 Mitgliedern

Großer Andrang herrschte bei der diesjährigen Mitgliederversammlung von Haus & Grund im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V.: Mehr als 100 interessierte Eigentümer und Vermieter waren erschienen, um Infos zum Thema „Neues aus dem Mietrecht“ von Ass. jur. Manfred Leyendecker zu erhalten. Der bekannte Mietrechtsexperte und Verbandsvorsitzende von Haus & Grund Rheinland-Pfalz referierte über die zum 1. Mai in Kraft tretende Mietrechtsreform, die einige Erleichterungen für Vermieter mit sich bringt.

Großer Andrang bei der diesjährigen Mitgliederversammlung von Haus & Grund Kreis Altenkirchen. Ass. jur. Manfred Leyendecker referierte zur aktuellen Mietrechtsreform.

Großer Andrang bei der diesjährigen Mitgliederversammlung von
Haus & Grund Kreis Altenkirchen. Ass. jur. Manfred Leyendecker referierte
zur aktuellen Mietrechtsreform.

Der Gastredner der diesjährigen Mitgliederversammlung von Haus & Grund im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V., Ass. jur. Manfred Leyendecker, hatte einige gute Nachrichten für Vermieter im Gepäck: Die Mietrechtsreform ist endlich verabschiedet worden und tritt schon bald (am 1. Mai 2013) in Kraft. Er führte aus, dass Mietbetrüger zukünftig schneller aus der Wohnung geräumt werden können. Neu wird beispielsweise geregelt, dass Räumungssachen bei Gericht vorrangig und beschleunigt durchzuführen sind. Ebenfalls muss der Beklagte jetzt auf Antrag eine Sicherheitsleistung bei Gericht hinterlegen, so dass sich die Rückstände während eines Verfahrens nicht noch weiter erhöhen. „Das wird den Mietnomaden das Leben schwer machen“, bilanzierte der Verbandsvorsitzende.

„Berliner Räumung“ soll Vermietern helfen

Insgesamt, so erklärte Leyendecker, wird eine Wohnungsräumung zukünftig vereinfacht. So wurde die so genannte  „Berliner Räumung“ neu ins Mietrecht aufgenommen. Der Gerichtsvollzieher muss demnach zukünftig die Sachen nicht mehr aus der Wohnung räumen und zwischenlagern. Dies verursachte bislang sehr hohe Räumungskosten. Jetzt können die Sachen als Pfand in der Wohnung belassen werden, nachdem der Gerichtsvollzieher die Gegenstände dokumentiert hat. Ein Hinweis auf die neuen Bestimmungen bei einer energetischen Sanierung der Wohnung rundete den Vortrag von Leyendecker ab.

Haus & Grund weiter im Aufwind – Bonitätsprüfung ist Pflicht

Erfreuliches konnte auch Vereinsgeschäftsführer Wolfgang Märker (Daaden) berichten: Er bilanzierte eine weiterhin positive Mitgliederentwicklung. Im Verein Haus & Grund Kreis Altenkirchen sind jetzt 950 Personen organisiert, ein leichtes Plus gegenüber dem Vorjahr. Die Beratungen der Mitglieder wurden zweimal pro Monat in der Stadthalle Betzdorf durchgeführt. „Schwerpunkt dabei waren Fragen beim Abschluss des Mietvertrags, Mängelansprüche der Mieter und Ansprüche bei Beschädigung der Mietsache“, so der Vereinsgeschäftsführer. Märker warb für die Bonitätsprüfung der Mietbewerber durch den Landesverband in Mainz. Hierdurch könnten Vermieter vor „Einmietungsbetrügern“ geschützt werden. Außerdem appellierte er, ausschließlich die rechtssicheren Mietverträge des Landesverbands für Gewerbe- und Wohnungsvermietung zu verwenden. Kassierer Hans-Peter Halft trug der Versammlung den Jahresabschluss vor, der in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen werden konnte. Nach zwölf Jahren unverändertem Vereinsbeitrag wird wohl in den nächsten Jahren eine moderate Beitragsanpassung erforderlich werden.

Nützliche Workshops für Vermieter

Vereinschef Michael Schneider wies auf das derzeit schwierige Marktumfeld für Vermieter im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis hin. Während in Ballungsräumen und Universitätsstädten Wohnungen sehr gut vermietbar seien, müsse in kleinen Ortschaften in der ländlichen Region um Mieter gekämpft werden. „Bei allgemeinem Bevölkerungsrückgang und immer mehr älteren Menschen, die aus unserer Region in Ballungsräume ziehen, wird die Situation auch in den nächsten Jahren nicht rosig für Vermieter sein. Umso wichtiger ist es, seine Rechte zu sichern und sich im Verein Haus & Grund zu organisieren“, so das Fazit des Vereinsvorsitzenden. Rechtsanwalt Schneider kündigte an, dass er im Herbst zwei Workshops für Vermieter durchführen wird, die in Hachenburg und Wissen stattfinden sollen.

Die Mitgliederversammlung wählte Beiratsmitglied Renate Knautz (Neunkhausen) in Würdigung der 20-jährigen Vorstandsarbeit zum Ehrenmitglied. Vereinschef Rechtsanwalt Michael Schneider hielt die Laudatio. Unter anderem würdigte er das Engagement von Renate Knautz als langjährige Kassenprüferin des Vereins.

Bei den Vorstandsneuwahlen wurden folgende Personen in ihren Ämtern bestätigt: 2. Vorsitzender Dipl.-Ing. Joachim Weid (Betzdorf), Kassierer Hans-Peter Halft (Alsdorf), Schriftführerin Marita Schmidt (Kirchen-Freusburg). Ebenfalls wiedergewählt wurden die Beiratsmitglieder Hubert Bleeser (Betzdorf), Ingrid Kipping (Kirchen) sowie Notar Volker Puderbach (Betzdorf). Für das aus Altersgründen ausgeschiedene Beiratsmitglied Renate Knautz wurde Marlies Buhl (Langenbach b.K.) gewählt. 

Neben diesen in diesem Jahr zu wählenden Funktionsträgern wirken in der Vereinsleitung von Haus & Grund noch 1. Vorsitzender Rechtsanwalt Michael Schneider (Betzdorf), 2. Vorsitzender Andre Stumpf (Wissen) sowie die Beiratsmitglieder Erika Nickel (Wissen) und Alexander Ermert (Betzdorf) mit, deren Amtszeit noch andauert. Trude Beuth (Betzdorf) und Wilma Höfer (Kirchen) wurden zu Kassenprüfern bestimmt.

Langjähriges Engagement: Renate Knautz (3.v.l.) wurde von Vereinschef Michael Schneider (2.v.l.) zum Ehrenmitglied ernannt. Es gratulierten Geschäftsführer Wolfgang Märker sowie der wieder gewählte 2. Vorsitzende,Dipl.-Ing. Joachim Weid, der Vorsitzende des Landesverbands Haus & Grund Rheinland-Pfalz, Ass. jur. Manfred Leyendecker, sowie die in den Ämtern bestätigten Beiratsmitglieder Ingrid Kipping und Notar Volker Puderbach (von links nach rechts).

Langjähriges Engagement: Renate Knautz (3.v.l.) wurde von Vereinschef
Michael Schneider (2.v.l.) zum Ehrenmitglied ernannt. Es gratulierten
Geschäftsführer Wolfgang Märker sowie der wieder gewählte2. Vorsitzende,
Dipl.-Ing. Joachim Weid, der Vorsitzende des Landesverbands Haus & Grund
Rheinland-Pfalz, Ass. jur. Manfred Leyendecker, sowie die in den Ämtern bestätigten
Beiratsmitglieder Ingrid Kipping und Notar Volker Puderbach (von links nach rechts).

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9 Bestehen eines Beschwerderechts

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10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

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11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

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