Mitgliederversammlung 2014

Weiter unter der erfolgreichen Führung von Michael Schneider und seinem Team

Der erfolgreiche Vorsitzende und seine Mitstreiter wurden im Amt bestätigt. Der Verein ist für die Zukunft gut aufgestellt und wächst erneut. Für den Mietspiegel im Kreis Altenkirchen ist eine Aktualisierung geplant. Nützliche Tipps und Ratschläge rund um das Vermieten und den Fiskus gab Landesverbandsdirektor Ralf Schönfeld.

Freuten sich über ein reges Interesse und über 100 Teilnehmer bei der Mitgliederversammlung von Haus & Grund Altenkirchen/Westerwaldkreis in Betzdorf: Verbandsdirektor Ralf Schönfeld (v.l.), Geschäftsführer Wolfgang Märker, Vorsitzender Rechtsanwalt Michael Schneider, Kassierer Hans-Peter Halft, Schriftführerin Marita Schmidt und die Beiratsmitglieder Notar Volker Puderbach, Erika Nickel und Alexander Ermert.

Eine Jahreshauptversammlung ist für einen Verein stets auch ein Stimmungsbarometer. Wenn es danach geht, darf das Vorstandsteam von Haus & Grund Altenkirchen/Westerwaldkreis zufrieden sein. Denn ein Jahr nach dem Rest der Führungsriege bestätigte die Versammlung in Betzdorf auch den Vorsitzenden, Rechtsanwalt Michael Schneider, den 2. Vorsitzenden André Stumpf und die Beiräte Erika Nickel und Alexander Ermert im Amt – jeweils begleitet von reichlich Applaus.

Leichter Anstieg auf jetzt 955 Mitglieder

Den Beifall hatten sich die Verantwortlichen verdient. Geschäftsführer Wolfgang Märker trug den Geschäftsbericht vor, der wieder einen kleinen Anstieg der Mitgliederzahl auf jetzt 955 auswies. Bei den Beratungen, die zweimal monatlich in der Stadthalle Betzdorf durchgeführt wurden, stand die Hilfe beim Abschluss des Mietvertrags und/oder bei Mietrückständen im Mittelpunkt. Mitglied Eberhard Stöcker ergänzte aus seiner Erfahrung, wie nützlich in diesem Zusammenhang der Haus & Grund Solvenzcheck als Bonitätsprüfung der Bewerber sei. „Damit können sich Hauseigentümer wirksam vor schwarzen Schafen schützen“, betonte er.

Positives konnte Michael Schneider von den Workshops zum Mietrecht berichten, die bei beiden Terminen im vergangenen Jahr (in Hachenburg und Wissen) so gut besucht waren, dass die Veranstaltungsreihe auch 2014 fortgeführt werden soll. Kein Murren gab es bei diesem guten Service und angesichts von 13 Jahren ohne Anpassung bei der Zustimmung zu einer überschaubaren Beitragserhöhung um drei Euro pro Jahr.

Eines der Vorhaben für das laufende Jahr ist die Fortschreibung des Mietspiegels für den Landkreis Altenkirchen. „Das müssen wir im Sinne aller Mieter und Vermieter im Kreis in Angriff nehmen“, betont der Vorsitzende von Haus & Grund Altenkirchen/Westerwaldkreis. Schließlich helfe der regelmäßig auf einen neuen Stand gebrachte Überblick bereits seit 40 Jahren Mietern und Vermietern, Behörden, Maklern und dem Gutachterausschuss als Orientierung zu den ortsüblichen Mieten. Mit dem Mieterbund Mittelrhein hat die Eigentümerschutz-Gemeinschaft sich schon auf eine Fortschreibung verständigt. Nun soll in Kürze auch ein Gespräch mit dem Landkreis stattfinden. Kein Ersatz für einen Mietspiegel ist übrigens das  „Konzept für Unterkunftskosten“, das unlängst eine Agentur für den Kreis erstellen ließ. Denn erstens würden dabei nur die unteren 35 Prozent der Wohnungen betrachtet und zweitens sei das Papier ausschließlich als Arbeitshilfe für die Arbeitsagentur relevant.

Großes Interesse an den Steuertipps

Besonders auf ihre Kosten kamen die Mitglieder beim Vortrag von Ralf Schönfeld, Landesverbandsdirektor von Haus & Grund Rheinland-Pfalz und Fachanwalt für Steuerrecht. Er hatte eine ganze Reihe guter Tipps rund um die Abrechnung mit dem Fiskus im Gepäck. Eingangs stellte er heraus, wie die Steuerbelastung für Immobilieneigentümer in den letzten Jahren gestiegen ist. Anhand von Beispielen erläuterte Schönfeld den Unterschied zwischen „Anschaffungskosten“ und „Herstellungsaufwand“. Steuerlich günstiger ist es für Immobilieneigentümer, wenn die Ausgaben als „Erhaltungsaufwand“ deklariert werden können. Dann ist eine höhere Steuerminderung möglich. Herstellungsaufwand kann dagegen nur über einen Zeitraum von 50 Jahren verteilt werden.

Kritisch nachgefragt wird vom Fiskus bei langem Leerstand. Schönfeld wusste von der Haltung des Bundesfinanzhofs zu berichten. Der fordert, dass sich Vermieter in solchen Fällen besonders anstrengen müssen, um einen Mieter zu finden. Neben Inseraten in der Tageszeitung muss unter Umständen auch ein Makler beauftragt werden, um die Vermietungsabsicht glaubhaft zu machen.

Aber es gibt noch weitere Fallstricke: So muss bei der Vermietung an Angehörige besonders sorgfältig vorgegangen werden. Mietverträge unter Angehörigen müssen so formuliert werden, dass sie einem „Fremdvergleich“ standhalten. Es müssen also in den Verträgen die üblichen Regelungen enthalten sein (wie klarer Mietpreis, Nebenkosten und Fälligkeiten). Außerdem sollten mindestens 66  Prozent der ortsüblichen Miete verlangt werden, damit trotz Vermietung an einen Angehörigen ein voller Werbungskostenabzug möglich ist.

Eine schöne Möglichkeit bietet die Absetzbarkeit von Aufwendungen für so genannte haushaltsnahe Dienstleistungen. „Alles, was Sie selbst zu Hause erledigen könnten, aber dafür eine Haushaltshilfe, einen Handwerker oder einen Hausmeister einstellen, zählt dazu“, erläuterte der Verbandsdirektor. Voraussetzung für einen Steuerabzug (20 Prozent des Arbeitslohns bis 1.200 Euro jährlich) sei, dass diese Arbeiten durch Überweisung – also nicht in bar – bezahlt werden und die Lohnkosten getrennt ausgewiesen sind.

Abschließend wies der Fachanwalt noch auf die unterschiedlichen Gestaltungsmöglichkeiten beim „Erben und Vererben“ hin. Je nach Fallkonstellation beträgt die Erbschaftssteuer beispielsweise bei Übertrag eines Hauses mit einem Verkehrswert von 280.000 Euro zwischen 0 und 78.000 € (30 Prozent Steuern). Durch eine sinnvolle Taktik lassen sich enorme Steuerbeträge einsparen: „Nutzen Sie alle Freibeträge aus, indem Sie im Zehn-Jahres-Rhythmus schenken“, empfahl der Fachmann.

Er nahm sich nach seinem Vortrag zur Freude der sehr engagierten privaten Vermieter viel Zeit für die Nachfragen.

 

Vorstand, Beirat und Geschäftsführung

Zum Vorstand des Vereins gehören:
RA Michael Schneider (Betzdorf, 1. Vorsitzender),
Dipl. Ing. Joachim Weid (Betzdorf, 2. Vorsitzender),
André Stumpf (Wissen, 2.  Vorsitzender),
Hans-Peter Halft (Alsdorf, Kassierer)
und Marita Schmidt (Freusburg, Schriftführerin).

Der Beirat besteht aus:
Marlies Buhl (Langenbach b. K.),
Hubert Bleeser (Betzdorf),
Ingrid Kipping (Kirchen),
Alexander Ermert (Betzdorf)
und Notar Volker Puderbach (Betzdorf).

Geschäftsführer ist:
Dipl. Verw. Wolfgang Märker (Daaden)

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5 Übermittlung in ein Drittland oder an eine internationale Organisation

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6 Dauer der Datenspeicherung

Nach Abschluss eines Bewerbungsauswahlverfahrens werden wir Ihre Daten in der Regel innerhalb von 3 Monaten löschen, sofern keine Anstellung in unserem Unternehmen erfolgt. Für die Dauer der Vertragsbeziehung werden die personenbezogenen Daten bei uns gespeichert, darüber hinaus betragen gesetzliche Verjährungsfristen in der Regel drei Jahre. Es gelten verschiedene Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten z.B. aus dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO), die bis zu zehn Jahre betragen.

 

7 Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung, Datenübertragbarkeit

Sie haben das Recht auf Auskunft nach Art. 15 DS-GVO, das Recht auf Berichtigung nach Art. 16 DS-GVO, das Recht auf Löschung nach Art. 17 DS-GVO, das Recht auf Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DS-GVO sowie das Recht auf Datenübertragbarkeit aus Art. 20 DS-GVO. Beim Auskunfts- sowie beim Löschungsrecht gelten die Einschränkungen nach §§ 34 und 35 BDSG.

 

8 Widerruf von Einwilligungen

Eine erteilte Einwilligung können Sie jederzeit widerrufen. Der Zusendung unseres Newsletters können Sie auch durch Anklicken des Abmeldelinks im Newsletter widersprechen. Bitte beachten Sie, dass Ihr Widerruf erst für die Zukunft wirkt.

 

9 Bestehen eines Beschwerderechts

Darüber hinaus haben Sie ein Beschwerderecht bei einer Datenschutzaufsichtsbehörde (Art. 77 DS-GVO i. V. m. § 19 BDSG).

 

10 Pflicht zur Bereitstellung von Daten

Sie müssen nur diejenigen personenbezogenen Daten bereitstellen, die für die Begründung, Durchführung und Beendigung eines Vertrags erforderlich sind oder zu deren Erhebung wir gesetzlich verpflichtet sind. Sollten Sie uns die notwendigen Informationen und Unterlagen nicht zur Verfügung stellen, dürfen wir die von Ihnen gewünschte Geschäftsbeziehung nicht aufnehmen oder fortsetzen.

 

11 Automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall

Zur Begründung und Durchführung der Geschäftsbeziehung nutzen wir grundsätzlich keine vollautomatisierte Entscheidungsfindung. Sollten wir diese Verfahren in Einzelfällen einsetzen, werden wir Sie hierüber gesondert informieren, sofern dies gesetzlich vorgegeben ist.

 

12 Profiling

Wir verarbeiten teilweise Ihre Daten automatisiert mit dem Ziel, bestimmte persönliche Aspekte zu bewerten (Profiling), z.B. Auswertung zur zielgerichteten Kundenansprache, bedarfsgerechten Werbung einschließlich Markt- und Meinungsforschung sowie zum Scoring bzw. Rating. In die Auswertung können beispielsweise Daten zum Zahlungsverhalten (z. B. Kontoumsätze, Salden) sowie Kriterien wie Branchenzugehörigkeit und Erfahrungen aus der bisherigen Geschäftsbeziehung einfließen.

 

13 Kategorien personenbezogener Daten

Folgende Kategorien personenbezogener Daten verarbeiten wir beispielsweise: Personenstammdaten, Vertragsstammdaten, Vertragsdurchführungs- und Beendigungsdaten, Auftragsdaten, Daten zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen, Bonitätsdaten, Scoring-/Ratingdaten, Werbe- und Vertriebsdaten, Daten über Ihre Nutzung von unseren angebotenen Telemedien (z.B. Zeitpunkt des Aufrufs unserer Webseiten, Apps oder Newsletter, angeklickte Seiten von uns bzw. Einträge) sowie andere mit den genannten Kategorien vergleichbare Daten.

 

14 Datenquellen

Daten, die wir im Rahmen unserer Geschäftsbeziehung von Ihnen erhalten haben, verarbeiten wir ebenso wie von sonstigen Dritten zulässigerweise an uns übermittelte Daten. Zum anderen erheben wir Daten aus öffentlich zugänglichen Quellen (z. B. Branchen- und Schuldnerverzeichnisse, Handelsregister, Presse).

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Widerspruchsrecht gegen eine Verarbeitung von Daten für Zwecke der Direktwerbung

Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten, um Direktwerbung zu betreiben. Sie haben das Recht, jederzeit Widerspruch gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten zum Zwecke derartiger Werbung einzulegen; dies gilt auch für das Profiling, soweit es mit solcher Direktwerbung in Verbindung steht. Widersprechen Sie der Verarbeitung für Zwecke der Direktwerbung, so werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr für diese Zwecke verarbeiten. Der Widerspruch kann formfrei erfolgen und sollte möglichst gerichtet werden an:

Haus- und Grundeigentümerverein im Kreis Altenkirchen und Westerwaldkreis e.V.

Strötherweg 38
57567 Daaden

Mail: info@hausundgrund-ak-ww.de